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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wegter Grootverbruik B.V. und mit ihr verbundene Unternehmen


Artikel 1 – Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter den nachstehenden Begriffen Folgendes verstanden:

  1. Wegter Grootverbruik B.V. (nachfolgend „Wegter Grootverbruik“): das Unternehmen im Sinne von Artikel 2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend als „Wegter Grootverbruik“ bezeichnet;
  2. Vertragspartner: die Partei, mit der Wegter Grootverbruik einen Vertrag geschlossen hat oder mit der Wegter Grootverbruik in Verhandlungen darüber steht;
  3. Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt;
  4. Vertrag: jede Vereinbarung bzw. jeder Auftrag zwischen Wegter Grootverbruik und dem Vertragspartner zur Lieferung von Produkten durch Wegter Grootverbruik an den Vertragspartner;
  5. Partei(en): der Vertragspartner und Wegter Grootverbruik gemeinsam oder jede einzeln als Vertragspartei;
  6. Muster: ein dem Vertragspartner von Wegter Grootverbruik zur Verfügung gestelltes indikatives Muster von Produkten, um die Qualität, Farbe, Größe oder andere Eigenschaften der zu liefernden Produkte zu beurteilen, ohne zu garantieren, dass die letztendlich gelieferten Produkte genau dem zur Verfügung gestellten Muster entsprechen;
  7. Schriftlich: Mitteilungen per E-Mail;
  8. Dritte: natürliche oder juristische Personen, die keine Vertragspartei sind;
  9. Spediteur: eine externe Partei oder ein externes Unternehmen, das von Wegter Grootverbruik mit dem Transport, der Lieferung oder der Abholung der Produkte an den Vertragspartner oder an einen vom Vertragspartner bestimmten Ort beauftragt wird;
  10. Produkte: das bzw. die von Wegter Grootverbruik angebotene(n) Produkt(e), einschließlich Tafel- und Küchenprodukten, Gartenmöbeln, Gastronomiebedarf, Reinigungsmitteln, Bürobedarf, Restaurant- und Barbedarf, Hygiene- und Sanitärprodukten, Verpackungsmaterial und Gastronomiebedarf;
  11. Dauervertrag: eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, die gegenseitige Verpflichtungen beinhaltet und auf eine kontinuierliche Erfüllung abzielt;
  12. Kreditlinie: der Höchstbetrag, für den der (gewerbliche) Vertragspartner auf Rechnung kaufen darf. Die Kreditlinie wird auf der Grundlage einer Kreditprüfung festgelegt und regelmäßig von Wegter Wholesale überprüft.
  13. Lieferkosten: die Kosten, die mit dem Transport der Produkte von Wegter Grootverbruik zum Vertragspartner verbunden sind, wobei die Tarife vom Spediteur von Wegter festgelegt und monatlich angepasst werden;
  14. Außergewöhnliche Rücksendung: eine Rücksendung von Produkten, bei der aufgrund spezifischer Eigenschaften, wie z. B. der Art, den Merkmalen und/oder der Größe der Produkte, die Standardversandmethoden nicht anwendbar sind. Diese Situation kann zu außergewöhnlich hohen Rücksendekosten führen. In diesem Fall werden die geschätzten Rücksendekosten als Beträge definiert, die wesentlich höher sind als üblich, wobei die Spanne zwischen bestimmten festgelegten Werten liegt. Die geschätzten Rücksendekosten liegen zwischen 50 und 1000 €, können aber je nach den Umständen des Falles auch höher sein.
  15. Kreditprüfung: eine von Wegter Grootverbruik oder (einem) von ihr benannten Dritten durchgeführte Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zum Zwecke der Festlegung der Kreditlinie und der Beurteilung des mit dem Abschluss eines Vertrags mit dem Vertragspartner verbundenen finanziellen Risikos.

Artikel 2 – Identität von Wegter Grootverbruik

Firmenname: Wegter Grootverbruik B.V. (und mit Wegter Grootverbruik verbundene Unternehmen, die unter diesem Handelsnamen tätig sind);
Straße und Hausnummer: Deventerstraat 11;        
Postleitzahl und Niederlassungsort: 7575 Oldenzaal, Niederlande
Niederländische Handelsregisternummer: 06061546.


Artikel 3 – Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf jedes Angebot und alle (Rechts-)Geschäfte von Wegter Grootverbruik und auf jeden zwischen Wegter Grootverbruik und dem Vertragspartner zustande gekommenen Vertrag Anwendung.
  2. Wird der Vertrag auf elektronischem Weg geschlossen, kann dem Vertragspartner der Wortlaut dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend von der Regelung im vorstehenden Absatz vor Abschluss des Vertrags auf elektronischem Weg in einer Weise zur Verfügung gestellt werden, die gewährleistet, dass der Vertragspartner diesen auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann. Sollte dies nach vertretbarer Betrachtung nicht möglich sein, wird vor Abschluss des Vertrags mitgeteilt, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg abgerufen werden können und dass sie dem Vertragspartner auf Verlangen auf elektronischem Weg oder auf andere Weise kostenlos zugeschickt werden.
  3. Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, ist die Anwendbarkeit anderer (Allgemeiner) Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
  4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ergänzungen dazu sind nur dann wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  5. Auch wenn Wegter Grootverbruik nicht in jedem Fall die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die betreffenden Bestimmungen keine Anwendung fänden oder dass Wegter Grootverbruik in irgendeinem Maße das Recht verlöre, in anderen Fällen die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
  6. Sollte aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit oder eines unverhältnismäßig belastenden Charakters irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sein, wird die betreffende Bestimmung in Bezug auf ihren Inhalt und Zweck in eine anwendbare Bestimmung umgedeutet, die so wenig wie möglich von der ursprünglichen abweicht.
  7. Wegter Grootverbruik kann nicht garantieren, dass die von ihr ausgeführten Arbeiten immer zu dem vom Vertragspartner gewünschten Ergebnis führen werden. Der angenommene Auftrag führt daher zu einer Mittelverpflichtung und nicht zu einer Ergebnisverpflichtung.
  8. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, in die Ausführung des Vertrags Dritte einzubinden.
  9. Die Anwendung von Art. 7:404 und/oder 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek, nachfolgend als „BW“ bezeichnet) ist ausgeschlossen.

Artikel 4 – Das Angebot

  1. Alle Angebote (Offerten, Kostenvoranschläge, Prospekte und Preislisten) sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
  3. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um dem Vertragspartner eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler, beispielsweise bei angegebenen Beträgen, binden Wegter Grootverbruik nicht.

Artikel 5 – Der Vertrag

  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vertragspartner das Angebot angenommen hat und die (ggf.) darin angegebenen Bedingungen erfüllt sind.
  2. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags als nichtig oder ungültig erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags. Die Vertragsparteien werden dann neue Bestimmungen als Ersatz der nichtigen bzw. vernichteten Bestimmungen vereinbaren. Dabei werden das Ziel und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen berücksichtigt.
  3. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, einen geschlossenen Vertrag nicht durchzuführen, beispielsweise wenn der begründete Verdacht besteht oder Hinweise darauf vorliegen, dass der Vertragspartner seine (finanziellen) Verpflichtungen nicht erfüllen (können) wird. Wenn Wegter Grootverbruik die Durchführung verweigert, setzt sie den Vertragspartner innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Abschluss des Vertrags schriftlich davon in Kenntnis.
  4. Der Vertragspartner ist nicht zur Aussetzung oder Aufrechnung berechtigt, wenn der Vertragspartner in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt, es sei denn, der Vertragspartner handelt als Verbraucher.
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch Anwendung auf künftige, ergänzende und/oder Folgeaufträge.
  6. Wenn der Vertragspartner das Angebot auf elektronischem Weg angenommen hat, bestätigt Wegter Grootverbruik auf elektronischem Weg unverzüglich den Eingang dieser Angebotsannahme.

Artikels 6 – Widerrufsrecht      

  1. Der Verbraucher kann einen Vertrag im Fernabsatz oder einen außerhalb des Verkaufsraums geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen kündigen. Diese Frist beginnt:
    a. bei Verbraucherkauf: am Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Spediteur ist, die Sache erhalten hat.
  2. Wenn von Wegter Grootverbruik angebotene Produkte nach spezifischen Anweisungen oder nach Maß für den Verbraucher hergestellt werden, sind diese Produkte ausschließlich für diesen individuellen Käufer bestimmt. Das Widerrufsrecht für dieses Produkt ist dann ausgeschlossen.
  3. Der in Absatz 2 genannte Ausschluss wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem Wegter Grootverbruik ihre erforderliche Bestellung für den Vertrag bei ihrem Lieferanten nicht mehr kostenlos stornieren kann.
  4. Wenn ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, muss er die Rücksendung des Produkts bzw. der Produkte veranlassen.
  5. Für außergewöhnliche Rücksendungen, bei denen die Art, die Merkmale und/oder der Umfang der Rücksendung die Verwendung der Standardversandmethoden nicht zulassen oder die Rücksendung außergewöhnlich hohe Rücksendekosten verursacht, betragen die geschätzten Rücksendekosten zwischen 50 (fünfzig) und 1000 (tausend) Euro. Wegter Großhandel wird den Verbraucher im Voraus schriftlich über die spezifischen Rücksendekosten innerhalb dieser Spanne informieren. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Verbrauchers, es sei denn, Wegter Grootverbruik erklärt sich bereit, diese Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen.
  6. Das Widerrufsrecht gilt ausdrücklich nicht, wenn es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher handelt.

Artikel 7 - Ausübung des Widerrufsrechts

  1. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, muss er Wegter Grootverbruik innerhalb der Bedenkzeit mittels des Rückgabeformulars informieren.
  2. Der Verbraucher sendet die Produkte dann so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen, nachdem er seinen Wunsch, das Widerrufsrecht auszuüben, geäußert hat, zurück.
  3. Der Verbraucher sendet die Produkte dann so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen, nachdem er seinen Wunsch, das Widerrufsrecht auszuüben, geäußert hat, zurück. Der Verbraucher schickt die Produkte mit allem gelieferten Zubehör zurück, wenn möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen von Wegter Grootverbruik.
  4. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegt beim Verbraucher.
  5. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Produkte, auch wenn es sich um eine außergewöhnliche Rücksendung handelt.
  6. Während der Bedenkzeit ist der Verbraucher verpflichtet, die Produkte mit Sorgfalt zu behandeln und nur in dem Maße auszupacken oder zu benutzen, wie es zum Testen der Produkte erforderlich ist. Dabei kann der Verbraucher die Produkte so testen, wie er es in einem Geschäft tun würde.
  7. Wenn der Verbraucher gegen diesen Artikel verstößt, haftet er für die Wertminderung und/oder Beschädigung der Produkte.

Artikel 8 - Auflösung und Kündigungsfristen

  1. Wenn der Vertragspartner eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) gerichtlichen Zahlungsaufschub und/oder eine (vorläufige) Stundung beantragt, die Liquidation seines Unternehmens einleitet oder wenn sein Vermögen vollständig oder teilweise beschlagnahmt wird, ist Wegter Grootverbruik berechtigt, nach ihrer Wahl die Durchführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung durch schriftliche Erklärung vollständig oder teilweise zu beenden und/oder aufzulösen; davon unberührt bleiben jegliche ihr zustehenden Ansprüche auf Erstattung von Kosten und Schäden sowie auf Zahlung von Zinsen.
  2. Wenn der Vertrag aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet, hat Wegter Grootverbruik Anspruch auf Bezahlung der zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags bereits geleisteten Arbeitsstunden oder aufgewendeten Investitionen.
  3. Die Kündigung eines Vertrags, wenn es sich um einen Dauervertrag handelt, erfolgt schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat, wenn der Vertrag innerhalb des ersten laufenden Vertragsjahrs gekündigt wird. Im zweiten Jahr der Vertragslaufzeit muss eine Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten eingehalten werden. Ab dem dritten Vertragsjahr beträgt die Kündigungsfrist 6 (sechs) Monate.

 

Artikel 9 - Haftung

Wenn der Vertragspartner ein Verbraucher ist:

  1. Die Gesamthaftung von Wegter Grootverbruik beschränkt sich auf höchstens den Betrag der für den betreffenden Vertrag vereinbarten Vergütung (exkl. Mehrwertsteuer). Die gesamte Schadenersatzleistung übersteigt in keinem Fall den Betrag, den die Haftpflichtversicherung von Wegter Grootverbruik auszahlt.
  2. Die Haftungsbeschränkung von Wegter Grootverbruik erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens Wegter Grootverbruik entstehen.
  3. Wegter Grootverbruik ist für die Qualität und Konformität der an den Verbraucher gelieferten Produkte verantwortlich.
  4. Sollten Produkte, die von Dritten oder Lieferanten geliefert wurden, Mängel aufweisen, wird Wegter Grootverbruik alles tun, um dieses Problem zu lösen. Dies kann beinhalten, dass Wegter Grootverbruik den Hersteller oder Lieferanten beauftragt, den Mangel an den betreffenden Produkten zu beheben.
  5. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, eventuelle Mängel oder Probleme mit den Produkten direkt an Wegter Grootverbruik zu melden.
  6. Wegter Grootverbruik haftet jedoch nicht für direkte und indirekte Schäden, die sich aus der unsachgemäßen Verwendung der Produkte durch den Verbraucher ergeben.
  7. Wegter Grootverbruik wird sich bemühen, etwaige Mängel an den Produkten und/oder Probleme in einer für beide Parteien fairen und angemessenen Weise zu lösen und wird dabei stets die Rechte und Interessen des Verbrauchers im Rahmen des geltenden Rechts respektieren

    Wenn der Vertragspartner in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt:
  8. Wegter Grootverbruik haftet nicht für direkte und indirekte Schäden. Der Haftungsausschluss von Wegter Grootverbruik erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens Wegter Grootverbruik entstehen.
  9. Wenn Wegter Grootverbruik ungeachtet der Bestimmungen dieses Artikels in einem konkreten Fall dennoch haftbar gemacht werden kann, gilt dies nur für direkte Schäden. In diesem Fall beschränkt sich die Gesamthaftung von Wegter Grootverbruik auf höchstens den Betrag der für den betreffenden Vertrag vereinbarten Vergütung (exkl. Mehrwertsteuer).
  10. Die Höhe der Schadenersatzleistung übersteigt in keinem Fall den Betrag, den die Haftpflichtversicherung von Wegter Grootverbruik auszahlt.
  11. Wenn Wegter Grootverbruik dennoch für einen direkten Schaden haftbar gemacht werden kann, so wird unter direktem Schaden Folgendes verstanden:
    a. die angemessenen Kosten, die der Vertragspartner aufwenden müsste, um zu erreichen, dass die Leistung von Wegter Grootverbruik dem Vertrag entspricht; dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag durch den Vertragspartner oder auf dessen Verlangen aufgelöst wird;
    b. die angemessenen Kosten, die dem Vertragspartner dadurch entstehen, dass er sein altes bzw. seine alten System(e) und die damit zusammenhängenden Einrichtungen länger in Betrieb hält, weil Wegter Grootverbruik einen für sie verbindlichen Liefertermin nicht einhält, abzüglich eventueller Einsparungen, die sich aus der verspäteten Lieferung ergeben;
    c. die angemessenen Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens aufgewendet wurden, soweit sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
    d. die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden aufgewendet wurden, soweit der Vertragspartner nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung von Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben
  12. Der Vertragspartner befreit Wegter Grootverbruik von eventuellen Ansprüchen Dritter, denen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags ein Schaden entsteht.
  13. Im Falle es sich beim Vertrag um einen Dauervertrag mit einer Laufzeit von über 6 (sechs) Monaten handelt, wird die für diesen Vertrag vorgesehene Vergütung auf die Summe der Vergütungen (ohne Mehrwertsteuer) der letzten 6 (sechs) Monate vor dem schadenverursachenden Ereignis festgesetzt.
  14. Die Entstehung irgendeines Schadenersatzanspruchs setzt voraus, dass der Vertragspartner Wegter Grootverbruik schnellstmöglich nach der Entstehung des Schadens schriftlich davon in Kenntnis setzt. Jeder Schadenersatzanspruch gegen Wegter Grootverbruik verjährt durch den bloßen Ablauf von 12 (zwölf) Monaten nach Entstehung des Anspruchs.
  15. Wegter Grootverbruik haftet nicht für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen im Sinne von Art. 6:76 BW verursacht werden.
  16. Wegter Grootverbruik haftet für keinerlei Schäden, die dadurch entstehen, dass Wegter Grootverbruik sich auf vom Vertragspartner bereitgestellte unrichtige und/oder unvollständige Informationen verlassen hat, oder dass der Vertragspartner diese Informationen zu spät bereitgestellt hat.
  17. Wegter Grootverbruik haftet nicht für Mängel an Produkten, die von Dritten oder Zulieferern geliefert wurden. Wegter Grootverbruik haftet auch nicht für Schäden, die sich aus der Verwendung dieser Produkte ergeben.
  18. Der Vertragspartner schützt Wegter Grootverbruik vor allen Ansprüchen, Kosten, Schäden und Ausgaben, die sich aus Mängeln der von Dritten oder Zulieferern gelieferten Produkte ergeben oder damit zusammenhängen.

Artikel 10 – Höhere Gewalt

  1. Ergänzend zu Artikel 6:75 BW gilt Folgendes: Wenn Wegter Grootverbruik eine ihr gegenüber dem Vertragspartner obliegende Verpflichtung infolge eines Umstandes verletzt, auf den sie keinen Einfluss hat und der sie vollständig oder teilweise an der Erfüllung der ihr gegenüber dem Vertragspartner obliegenden Verpflichtungen hindert oder der dazu führt, dass die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach vernünftiger Einschätzung nicht von ihr verlangt werden kann, kann ihr die Pflichtverletzung nicht angelastet werden. Zu diesen Umständen gehören Versäumnisse von Lieferanten oder anderen Dritten, Mängel und/oder Defekte an Rohstoffen und Materialien, mit denen die Produkte hergestellt oder geliefert werden müssen, (Strom-)Ausfälle, Computerviren, extreme Wetterbedingungen, Feuer(gefahr), (drohende) Kriegsgefahr, Pandemien, Epidemien, Quarantänen, Krankheitsausfälle oder Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Organisation von Wegter und/oder von ihr beauftragten Dritten, Streiks innerhalb oder außerhalb der Organisation von Wegter, behördliche Maßnahmen, Situationen, in deren Folge Lieferungen nicht ausgeführt werden können, deren Ursache nach vernünftigem Ermessen nicht von Wegter beeinflusst werden kann (z. B. Extremwetterereignisse) und Ausfälle von Fahrzeugen und Geräten, mit denen die Produkte transportiert oder montiert werden sollen.
  2. Tritt eine Situation im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels ein und führt dazu, dass Wegter Grootverbruik ihre Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange Wegter Grootverbruik ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die Situation der höheren Gewalt 30 (dreißig) Kalendertage angedauert hat, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich vollständig oder teilweise aufzulösen. Wegter Grootverbruik ist in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig, auch dann nicht, wenn ihr aus der höheren Gewalt irgendein Vorteil entsteht.

 

Artikel 11 – Garantie

  1. Wegter Grootverbruik steht dafür ein, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Brauchbarkeit sowie den zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. Außerdem garantiert Wegter Grootverbruik, dass die Produkte für die von Wegter Grootverbruik angegebene Verwendung oder das, was im Vertrag ausdrücklich erwähnt wird, geeignet sind. Bei festgestellten Mängeln sorgt Wegter Grootverbruik nach eigenem Ermessen für den kostenlosen Ersatz der Produkte oder die Rückerstattung des Kaufpreises, sofern die gekauften Produkte/Sachen noch nicht verarbeitet wurden.
  2. Die Garantiezeit für die Produkte von Wegter Grootverbruik ist angemessen.
  3. Was als „angemessen“ gilt, hängt von der Art der Produkte, den Kosten, der Marke und den Erwartungen des Vertragspartners ab.
  4. Für Produkte, die von einem Lieferanten, Hersteller oder Dritten an Wegter Grootverbruik geliefert wurden, gilt die von dieser Partei festgelegte Garantie für diese spezifischen Produkte.
  5. Die Garantie erlischt und das Recht auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung für Produkte ist ausgeschlossen, wenn:
    a. der Vertragspartner die gelieferten Produkte selbst aufgestellt, repariert und/oder bearbeitet hat oder durch Dritte hat aufstellen, reparieren und/oder bearbeiten lassen;
    b. die gelieferten Produkte abnormalen Bedingungen ausgesetzt waren oder anderweitig unachtsam oder unter Missachtung der von Wegter Grootverbruik erteilten und/oder auf der Verpackung angegebenen Anweisungen behandelt worden sind;
    c. die Untauglichkeit der Produkte ganz oder teilweise auf Vorschriften zurückzuführen ist, die von staatlicher Seite in Bezug auf die Art oder Qualität der verwendeten Materialien eingeführt wurden oder werden;
    d. die Mängel oder die Nichtübereinstimmung die Folge sind von unsachgemäßem Gebrauch, unsachgemäßer Lagerung, unzureichender Wartung, normaler Abnutzung oder Nichtbeachtung der von Wegter Grootverbruik zur Verfügung gestellten Gebrauchsanweisung durch den Vertragspartner;
    e. die Produkte länger gelagert wurden, als es unter den gegebenen Umständen vertretbar ist, und es wahrscheinlich ist, dass dies zu einem Qualitätsverlust geführt hat;
    f. 6 (sechs) Monate seit der Lieferung verstrichen sind;
    g. wenn Wegter Grootverbruik keine entsprechende Garantie von ihren Lieferanten oder Herstellern für die betreffenden Produkte oder Materialien erhalten hat.

 

Artikel 12 – Muster

  1. Auf Wunsch des Vertragspartners kann ein Muster im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anschauungsmaterial für die Produkte zur Verfügung gestellt werden, um die Qualität, Farbe, Größe oder andere Eigenschaften der zu liefernden Produkte zu beurteilen.
  2. Das Muster wird ohne Garantie dafür zur Verfügung gestellt, dass die letztendlich gelieferten Produkte genau dem zur Verfügung gestellten Muster entsprechen. Es dient lediglich als indikative Darstellung der zu liefernden Produkte.
  3. Wegter Grootverbruik bemüht sich darum, dass die letztendlich gelieferten Produkte so genau wie möglich dem zur Verfügung gestellten Muster entsprechen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe, Qualität und anderen Eigenschaften zwischen dem Muster und den gelieferten Produkten sind jedoch zulässig, sofern diese Abweichungen nicht erheblich sind.
  4. Etwaige Abweichungen zwischen dem Muster und den gelieferten Produkten stellen keinen Grund für eine Ablehnung, einen Preisnachlass, eine Vertragsauflösung oder einen Schadensersatz dar, es sei denn, diese Abweichungen sind erheblich und haben einen wesentlichen Einfluss auf die Funktionalität oder das Aussehen der Produkte.
  5. Diese Abweichungen gelten als unerheblich, wenn sie keine spürbaren Auswirkungen auf die Funktionalität, die Benutzerfreundlichkeit, das Aussehen oder die Gesamtqualität der gelieferten Produkte haben. So würde beispielsweise eine geringfügige Farbabweichung, die das Aussehen der Produkte nicht wesentlich verändert, oder eine geringfügige Abweichung in der Größe, die die Verwendbarkeit der Produkte nicht beeinträchtigt, als nicht signifikant angesehen werden.
  6. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, das Muster gründlich zu beurteilen, bevor er den Vertrag abschließt. Wegter Grootverbruik haftet nicht für direkte und indirekte Schäden und/oder Unzufriedenheit des Vertragspartners mit den gelieferten Produkten, die durch eine sorgfältige Beurteilung des Musters hätten vermieden werden können.
  7. Wegter Grootverbruik hat jederzeit die entscheidende Stimme bei der Beurteilung, ob Abweichungen zwischen dem Muster und den gelieferten Produkten als geringfügig anzusehen sind.

Artikel 13 – Abweichungen

  1. Abweichungen zwischen den gelieferten Produkten einerseits und dem Muster andererseits oder den Produkten, wie sie auf der Website, in Broschüren, Preislisten usw. abgebildet sind, können keinen Grund für eine Ablehnung, einen Preisnachlass, eine Vertragsauflösung oder eine Entschädigung darstellen, wenn diese Abweichungen von geringfügiger Bedeutung sind.
  2. Abweichungen zwischen den gelieferten Produkten einerseits und dem Muster andererseits können keinen Grund für eine Ablehnung, einen Preisnachlass, eine Vertragsauflösung oder eine Entschädigung darstellen, wenn diese Abweichungen von geringfügiger Bedeutung sind.
  3. Zur Beurteilung, ob Abweichungen als geringfügig anzusehen sind, wird eine repräsentative Stichprobe der Produkte entnommen, es sei denn, es handelt sich um individuell bestimmte Produkte. In letzterem Fall wird keine repräsentative Stichprobe der Produkte vorgenommen.
  4. Es kann vorkommen, dass Wegter (unwissentlich) etwas mehr oder weniger Produkte liefert, als die Parteien gemeinsam vereinbart haben, was als „Mehrlieferung“ oder „Minderlieferung“ bezeichnet wird. Dies ist zulässig, wenn diese Mehr- oder Minderlieferung nicht mehr oder weniger als die folgenden Prozentsätze beträgt:
    a. 10 % (zehn Prozent) bei einer Auflage von bis zu 20.000 (zwanzigtausend) Stück;
    b. 5 % (fünf Prozent) bei einer Auflage von 20.000 (zwanzigtausend) oder mehr Stück.
  5. Die zu viel oder zu wenig gelieferten Produkte werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt bzw. mit dem Vertragspartner verrechnet.
  6. Wegter hat jederzeit die entscheidende Stimme bei der Beurteilung, ob Abweichungen zwischen dem Muster und gelieferten Produkten als geringfügig anzusehen sind.

Artikel 14 – Kreditlinie und Kreditprüfung

  1. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, eine Kreditprüfung bei einer (neuen) Partei, einem Verbraucher und/oder einem Vertragspartner durchzuführen, um deren Kreditwürdigkeit zu beurteilen.
  2. Auf der Grundlage der Kreditprüfung kann Wegter Grootverbruik eine Kreditlinie für den Vertragspartner festlegen, die den Höchstbetrag darstellt, für den der Vertragspartner auf Rechnung bei Wegter Grootverbruik kaufen bzw. der auf Rechnung ausstehen kann.
  3. Die festgelegte Kreditlinie wird intern verwendet und kann von Wegter Grootverbruik aufgrund von Änderungen der Finanzlage oder des Zahlungsverhaltens des Vertragspartners in regelmäßigen Abständen angepasst werden.
  4. Wenn der Vertragspartner die Kreditlinie überschreitet oder zu überschreiten droht, kann Wegter Grootverbruik nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen ergreifen, darunter die Aussetzung weiterer Lieferungen oder die Forderung einer Vorauszahlung oder Sicherheit vom Vertragspartner.
  5. Wegter Grootverbruik haftet nicht für Schäden, die sich aus der Festlegung, Änderung oder Aufrechterhaltung der Kreditlinie oder aus der Ergreifung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überschreitung der Kreditlinie durch den Vertragspartner ergeben.
  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Wegter Grootverbruik unverzüglich über alle Änderungen seiner finanziellen Situation zu informieren, die sich auf seine Kreditlinie oder seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Wegter Grootverbruik auswirken können.

Artikel 15 – Honorar/Preise

  1. Die von Wegter Grootverbruik verwendete Hauptwährung ist der Euro. Alle angegebenen Beträge verstehen sich daher grundsätzlich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und eventuelle andere Abgaben, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, 4 (vier) Mal pro Jahr einen Inflationsausgleich vorzunehmen.
  3. Die vereinbarten Beträge beruhen auf den Kostenfaktoren zum Zeitpunkt des Angebots. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, 3 (drei) Monate nach Vertragsabschluss Änderungen der kostenbestimmenden Faktoren, auf die Wegter Grootverbruik nach vernünftigem Ermessen keinen Einfluss nehmen kann, wie z. B. Erhöhungen von Verbrauchssteuern, Sozialabgaben, Versicherungsprämien oder Umsatzsteuer, bis zu einem Höchstbetrag von 20 % des ursprünglichen Betrags an den Vertragspartner weiterzugeben.
  4. Wegter Grootverbruik ist auch berechtigt, die im Angebot genannten Beträge über den im vorigen Absatz genannten Höchstwert von 20 % hinaus zu erhöhen. In diesem Fall hat der Vertragspartner ein Recht zur sofortigen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung. Wegter Grootverbruik wird den Vertragspartner stets 1 (einen) Monat vor Inkrafttreten der Preisänderung über eine solche Preisänderung informieren.
  5. Im Falle einer zusammengesetzten Preisangabe ist Wegter Grootverbruik nicht verpflichtet, einen Teil des Vertrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Betrags auszuführen.
  6. Gewährte Rabatte und Preisangebote gelten nicht automatisch auch für künftige Verträge.

Artikel 16 - Zahlung und Rechnungsstellung

  1. Soweit nicht im Vertrag oder in ergänzenden Bedingungen anders geregelt, sind die vom Vertragspartner geschuldeten Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Wegter Grootverbruik unverzüglich von Fehlern in übermittelten oder angegebenen Zahlungsdaten in Kenntnis zu setzen.
  3. Wenn der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, weist Wegter Grootverbruik ihn auf den Zahlungsverzug hin und räumt ihm eine Frist von 7 (sieben) Tagen für die nachträgliche Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen ein. Bleibt die Zahlung auch nach dieser siebentägigen Frist aus, befindet sich der Vertragspartner in Verzug und schuldet somit für den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Zinsen. Darüber hinaus ist Wegter Grootverbruik berechtigt, die ihr entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
  4. Im Falle eines Vertrags mit einem Verbraucher beträgt die im vorigen Absatz dieses Artikels genannte Frist 14 (vierzehn) Tage.
  5. Bei Insolvenz, Liquidation, gerichtlich gewährtem Zahlungsaufschub oder einer Schuldensanierung nach dem niederländischen Gesetz über die Schuldensanierung natürlicher Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen) oder wenn einer dieser Umstände droht, sind die Forderungen von Wegter Grootverbruik gegen den Vertragspartner und die Verbindlichkeiten des Vertragspartners gegenüber Wegter Grootverbruik sofort fällig.
  6. Zahlungen des Vertragspartners dienen stets zunächst der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und erst danach der Begleichung der ältesten fälligen Rechnungen, und zwar auch dann, wenn der Vertragspartner angibt, dass sich eine Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

 

Artikel 17 – Angepasste Zahlungsbedingungen

  1. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, angepasste Zahlungsbedingungen für den Vertragspartner anzuwenden, insbesondere in Situationen, in denen Unsicherheit über die Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners besteht. Bei dieser geänderten Zahlungsregelung wird die Zahlung der Vertragssumme in zwei Teile aufgeteilt: eine Anzahlung und eine Restzahlung.
  2. Wenn geänderte Zahlungsbedingungen im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels gelten, behält sich Wegter Grootverbruik das Recht vor, bei der Bestätigung des Vertrags eine Anzahlung zu verlangen. Diese Anzahlung, ein Prozentsatz der gesamten Vertragssumme, wird von Wegter Grootverbruik nach billigem Ermessen festgelegt und kann variieren. Durch die Leistung dieser Zahlung bestätigt der Vertragspartner die Annahme des Vertrags. Dadurch kann Wegter Grootverbruik mit der Bearbeitung und Lieferung der Produkte beginnen.
    Handelt es sich um einen Verbraucher, darf die Anzahlung 50 (fünfzig) Prozent des Gesamtbetrags nicht überschreiten.
  3. Der Restbetrag der gesamten Vertragssumme ist, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, vom Vertragspartner bei Lieferung der bestellten Produkte zu zahlen. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst nach Erhalt der vollständigen Zahlung auf den Vertragspartner über.
  4. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, die Lieferung der bestellten Produkte auszusetzen, wenn die Anzahlung oder die Restzahlung nicht rechtzeitig geleistet wird.
  5. Nach dem ersten Vertrag oder in Fällen, in denen Wegter Grootverbruik keine individuellen Zahlungsbedingungen anwendet, gelten die Standard-Zahlungsbedingungen von Wegter Grootverbruik, wie sie in den anderen Artikeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.

Artikel 18 – Lieferung von Produkten

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen gemäß Incoterms 2020, FCA (Free Carrier - Frei Frachtführer) ab dem Lager Oldenzaal (Niederlande). Der Lieferort ist die Adresse, die der Vertragspartner Wegter Grootverbruik mitgeteilt hat. Bei Sendungen mit einem Nettowarenwert von mehr als 500,00 € (fünfhundert Euro) innerhalb der Niederlande erfolgt die Lieferung frei Haus, sofern der reguläre Spediteur bzw. der eigene Transport von Wegter genutzt werden kann und keine besonderen Bedingungen und/oder Rabatte für die Angebote und/oder Auftragsbestätigungen gelten. Für Sendungen außerhalb der Niederlande gelten andere Tarife, Transportkosten und Lieferzeiten; diese sind auf Anfrage erhältlich.
  2. Als Lieferort gilt die Adresse, die der Vertragspartner Wegter Grootverbruik mitgeteilt hat. Wenn die Lieferung der Produkte von einem von Wegter Grootverbruik zu diesem Zweck bestimmten Ort aus erfolgt, indem die Produkte dem Vertragspartner oder dem vom Vertragspartner beauftragten Transportunternehmen übergeben werden, gilt dieser Ort als Lieferadresse.
  3. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, in Teilen zu liefern oder mit der Lieferung zu warten, bis die gesamte Bestellung des Vertragspartners fertig ist. Gegebenenfalls wird diesbezüglich Rücksprache mit dem Vertragspartner gehalten. Im Falle einer Teillieferung ist Wegter Grootverbruik berechtigt, bereits gelieferte Produkte sofort in Rechnung zu stellen.
  4. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins erklärt der Vertragspartner, die auf dem Lieferschein beschriebenen Produkte von Wegter Grootverbruik erhalten zu haben, mit der Verpflichtung zur Zahlung.
  5. Erweist sich die Lieferung der bestellten Produkte als unmöglich, wird sich Wegter Grootverbruik um die Bereitstellung von Ersatzprodukten bemühen. Spätestens bei der Lieferung, möglichst jedoch noch vor dem Versand, wird eine klare und verständliche Mitteilung über die Lieferung der Ersatzprodukte gemacht. Im Falle von Ersatzprodukten kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten einer eventuellen Rücksendung trägt Wegter Grootverbruik.
  6. Alle Lieferzeiten sind unverbindlich. Der Vertragspartner kann aus den genannten Fristen keine Rechte ableiten. Durch die Überschreitung einer Frist entsteht für den Vertragspartner kein Anspruch auf Schadenersatz.
  7. Das Risiko des Verlusts, der Zerstörung und/oder der Beschädigung von Produkten geht mit der Lieferung der Produkte auf den Vertragspartner über, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegter Grootverbruik übernimmt das Risiko von Glas-, Porzellan- und Steingutbruch und anderen Transportschäden zu einer gesonderten Berechnung von 1 % (ein Prozent) des Kaufpreises, es sei denn, der Vertragspartner erklärt rechtzeitig vorher schriftlich, dass er dieses Risiko selbst tragen wird.
  8. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Verpackung der gelieferten Produkte bei Erhalt zu überprüfen. Wenn ein Schaden festgestellt wird oder vernünftigerweise festgestellt werden kann, muss der Vertragspartner seine Feststellungen auf dem Frachtbrief vermerken und den Spediteur unverzüglich bzw. zeitnah schriftlich für den Schaden haftbar machen.
  9. Um Schäden während des Transports zu vermeiden, müssen bestimmte Produkte bei der Ankunft zusammengebaut werden. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Artikel 19 – Lieferfristen

  1. Obwohl die angegebenen Lieferfristen von Wegter Grootverbruik so weit wie möglich eingehalten werden, handelt es sich dabei nur um Angaben, die für Wegter Grootverbruik ausdrücklich nicht verbindlich sind. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt die von Wegter Grootverbruik angegebene Lieferfrist niemals als verbindliche Frist.
  2. Die Lieferfrist wird von Wegter Grootverbruik so genau wie möglich angegeben. Wegter Grootverbruik wird sich bemühen, diese Frist einzuhalten. Der Vertragspartner hat jedoch bei Überschreitung der angegebenen Lieferzeit kein Recht auf Schadenersatz und/oder Rücktritt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart, oder wenn diese Überschreitung die direkte und unmittelbare Folge von grober Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit seitens Wegter Grootverbruik ist.
  3. Wünscht der Vertragspartner einen bestimmten Liefertermin, der von den Standard-Lieferbedingungen abweicht, kann er diesen bei Wegter Grootverbruik anfragen. Für eine solche Lieferung können zusätzliche Gebühren anfallen. Wegter Grootverbruik wird sich bemühen, diese Wünsche zu erfüllen, auch wenn die Erfüllung nicht in jedem Fall garantiert werden kann. Zusätzliche Kosten, die sich aus dieser Anpassung ergeben, wie z. B. Eilsendungen oder Sonderverpackungen, werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner wird im Voraus über den Umfang dieser zusätzlichen Kosten informiert und muss diesen zustimmen, bevor Wegter Grootverbruik die angepasste Lieferung veranlasst.
  4. Wegen Überschreitung der Lieferfrist kann der Vertragspartner seine Bestellung nicht stornieren oder die Annahme und/oder Bezahlung der Sachen (Produkte) verweigern.
  5. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Vertragspartner das Recht, Wegter Grootverbruik per Einschreiben eine angemessene Frist zur Erfüllung zu setzen, die in keinem Fall kürzer sein darf als 2 (zwei) Wochen ab dem Datum des Eingangs des Einschreibens bei Wegter Grootverbruik. 
  6. Erst wenn auch diese verbindliche Frist (Absatz 4) nicht eingehalten wird, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Wegter Grootverbruik ist jedoch in keinem Fall zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.

 

Artikel 20 – Retouren

  1. Wenn der Vertragspartner Produkte zurückgeben möchte, muss er sich zunächst anmelden und sich mit Wegter Grootverbruik in Verbindung setzen. Rücksendungen ohne vorherige Mitteilung und Genehmigung von Wegter Grootverbruik werden nicht angenommen. Produkte, die ganz oder teilweise verarbeitet wurden, beschädigt sind oder deren Verpackung fehlt oder beschädigt ist, können nicht zurückgegeben werden.
  2. Der Vertragspartner ist in vollem Umfang für die Kosten der Rücksendung und/oder außergewöhnlichen Rücksendung der fehlerhaften oder nicht konformen Produkte verantwortlich. Wegter Grootverbruik wird jedoch in Absprache mit dem Vertragspartner versuchen, eine günstige Lösung zu finden, wie z. B. die Erstattung eines Teils der Rücksendekosten, die Lieferung eines Ersatzprodukts ohne zusätzliche Versandkosten oder eine Entschädigung. Wegter Grootverbruik ist jedoch nicht zur Leistung dieser Vergütungen an den Vertragspartner verpflichtet.

 

Artikel 21 – Änderungen von Liefergebühren

  1. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, die Liefergebühren in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage der Tarife des Spediteurs anzupassen. Solche Anpassungen erfolgen in der Regel am Monatsende.
  2. Wegter Grootverbruik wird die geänderten Liefergebühren auf ihrer Website und in allen anderen relevanten Kommunikationskanälen deutlich und gut sichtbar angeben, damit der Vertragspartner die aktuellen Liefergebühren kennt, bevor er eine Bestellung aufgibt.
  3. Die geänderten Liefergebühren gelten für alle Bestellungen, die nach Inkrafttreten der neuen Tarife aufgegeben werden. Bestellungen, die vor dem Inkrafttreten der geänderten Tarife aufgegeben wurden, werden weiterhin auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Liefergebühren berechnet.
  4. Der Vertragspartner muss die Liefergebühren als Teil der Zahlung für seine Bestellung entrichten. Die Nichtzahlung der Liefergebühren kann zu einer Verzögerung oder Aussetzung der Lieferung der bestellten Produkte führen.

Artikel 22 – Reklamationen

  1. Der Vertragspartner kann sich nicht mehr auf einen Leistungsmangel berufen, wenn er den Mangel nicht innerhalb von 2 (zwei) Monaten, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder nach vernünftiger Einschätzung hätte feststellen können, bei Wegter Grootverbruik angezeigt hat. Wenn der Vertragspartner feststellt, dass die gelieferten Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, mangelhaft oder beschädigt sind, muss der Vertragspartner Wegter Grootverbruik innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Lieferung schriftlich darüber informieren und dabei eine klare Beschreibung des Problems vorlegen.
  2. Wenn keine ausdrückliche Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen wurde, kann der Vertragspartner nur eine handelsübliche Beschaffenheit für die betreffende Ware verlangen.
  3. Der Vertragspartner muss Wegter Grootverbruik mindestens 4 (vier) Wochen Zeit einräumen, um der Reklamation in gegenseitiger Absprache abzuhelfen.
  4. Wenn der Vertragspartner Wegter Grootverbruik nicht innerhalb der in den vorstehenden Bestimmungen festgelegten Fristen eine Reklamation meldet, wird davon ausgegangen, dass das Produkt dem Vertrag entspricht und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen seinen Zweck erfüllt. Meldet der Vertragspartner Mängel oder Nichtübereinstimmungen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen, erlischt das Recht auf Reparatur, Ersatz oder Schadenersatz.
  5. Reklamationen bewirken keinen Aufschub der Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners, wenn dieser in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt.
  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Verpackung der gelieferten Produkte bei Erhalt zu überprüfen. Wenn ein Schaden festgestellt wird oder vernünftigerweise festgestellt werden kann, muss der Vertragspartner seine Feststellungen auf dem Frachtbrief vermerken und den Spediteur unverzüglich bzw. zeitnah schriftlich für den Schaden haftbar machen.

Artikel 23 – Übertragung

  1. Rechte und Pflichten des Vertragspartners aufgrund dieses Vertrags können ohne vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei nicht abgetreten werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 BW.

Artikel 24 – Eigentumsvorbehalt

  1. Wegter Grootverbruik behält das Eigentum an allen von Wegter Grootverbruik an den Vertragspartner verkauften und gelieferten Sachen:
    a. solange der Vertragspartner Forderungen aus dem Vertrag oder aus früheren oder späteren gleichartigen Verträgen nicht beglichen hat;
    b. solange der Vertragspartner die auf Grundlage dieses Vertrags oder gleichartiger Verträge verrichteten oder noch zu verrichtenden Leistungen nicht bezahlt hat;
    c. und solange der Vertragspartner die Forderungen von Wegter Grootverbruik aufgrund der Verletzung derartiger Verpflichtungen noch nicht beglichen hat, darunter auch Forderungen in Form von Vertragsstrafen, Zinsen und Kosten im Sinne von Artikel 3:92 BW.
  2. Der Vertragspartner ist nicht befugt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
  3. Wegter Grootverbruik ist bei Ausübung des Eigentumsvorbehalts ein ungehinderter Zugang zum Produkt zu gewähren. Der Vertragspartner unterstützt Wegter Grootverbruik uneingeschränkt dabei, ihren Eigentumsvorbehalt durch Rücknahme des Produkts einschließlich der hierfür möglicherweise erforderlichen Demontage auszuüben. Der Vertragspartner erteilt Wegter Grootverbruik oder einem von Wegter Grootverbruik zu beauftragenden Dritten hiermit bereits vorab vorbehaltlos und unwiderruflich die Erlaubnis, in allen Fällen, in denen Wegter Grootverbruik ihre Eigentumsrechte ausüben will, alle Örtlichkeiten zu betreten, an denen sich das Eigentum dann befindet, und diese Sachen von dort mitzunehmen.
  4. Wenn der Vertragspartner das Eigentum an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen durch Verbindung oder Vermischung erworben hat und der Vertragspartner die Forderungen im Sinne von Absatz 1 noch nicht beglichen hat, ist der Vertragspartner auf Verlangen von Wegter Grootverbruik verpflichtet, das Eigentum an den gelieferten Sachen an Wegter Grootverbruik zurückzuübertragen. Sollte dafür die Bestellung eines Erbbaurechts im Sinne von Art. 5:101 BW erforderlich sein, ist der Vertragspartner verpflichtet, daran mitzuwirken.
  5. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen beschlagnahmen oder Rechte daran bestellen oder geltend machen wollen, ist der Vertragspartner verpflichtet, Wegter Grootverbruik so schnell, wie dies nach vernünftiger Einschätzung erwartet werden darf, davon in Kenntnis zu setzen.

Artikel 25 – Geistiges Eigentum

  1. Inhaberin aller Rechte geistigen Eigentums, die die von Wegter Grootverbruik erbrachten Leistungen betreffen und/oder deren Ergebnis sind, ist Wegter Grootverbruik. Der Vertragspartner erwirbt ausschließlich die nicht exklusiven und nicht übertragbaren Nutzungsrechte, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach geltendem Recht ausdrücklich gewährt werden. Jedes andere oder weitergehende Recht des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
  2. Die dem Vertragspartner von Wegter Grootverbruik zur Verfügung gestellten Unterlagen sind ausschließlich zur Verwendung durch den Vertragspartner bestimmt. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, erhaltene Informationen in irgendeiner Form zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen. Darunter fallen unter anderem die Bearbeitung, der Verkauf, die Zurverfügungstellung, die Verbreitung und die Aufnahme – auch nach Bearbeitung – in Netzwerke, es sei denn, eine solche Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung wurde schriftlich von Wegter Grootverbruik für zulässig erklärt und/oder sie resultiert aus der Art des mit Wegter Grootverbruik geschlossenen Vertrags.
  3. Für die Erteilung von Unterlizenzen an Dritte ist die Zustimmung des Lizenzgebers erforderlich.
  4. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, den Namen und das Logo des Vertragspartners für Referenz- oder Werbezwecke zu verwenden.
  5. Der Vertragspartner befreit Wegter Grootverbruik von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums.
  6. Wenn der Vertragspartner gegen Absatz 1 dieser Bestimmung verstößt, schuldet er, unabhängig davon, ob der Verstoß dem Vertragspartner anzurechnen ist und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Verfahren, unverzüglich eine Strafe von 20.000 € (zwanzigtausend Euro) für jeden Verstoß. Außerdem schuldet der Vertragspartner eine Strafe von 250 € (zweihundertfünfzig Euro) pro Tag für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € (fünfzigtausend Euro). Diese Vertragsstrafen sind sofort fällig und berühren nicht die sonstigen Rechte von Wegter Grootverbruik, einschließlich des Rechts, neben der Strafe Schadenersatz zu verlangen.

 

Artikel 26 – Verwaltung

  1. Wegter Grootverbruik bietet dem Vertragspartner die Möglichkeit, auf ihrer Website ein persönliches Konto anzulegen. Bei der Einrichtung eines Kontos erhält der Vertragspartner eindeutige Anmeldedaten für den Zugriff auf sein Konto.
  2. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, seine Anmeldedaten sorgfältig aufzubewahren und sie geheim zu halten. Wegter Grootverbruik haftet nicht für Schäden, die sich aus der unbefugten Nutzung oder dem unbefugten Zugriff auf das Konto des Vertragspartners aufgrund des Verlusts oder der unbefugten Weitergabe von Zugangsdaten durch den Vertragspartner ergeben.
  3. Über ein solches persönliches Konto kann der Vertragspartner Bestellungen aufgeben, seine Bestellhistorie einsehen, seine Rechnungen prüfen und seine persönlichen Daten aktualisieren.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Kontodaten aktuell und korrekt zu halten und Wegter Grootverbruik unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten oder anderer relevanter Informationen zu informieren.
  5. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, Konten zu deaktivieren, auszusetzen oder zu kündigen, wenn der Vertragspartner gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder wenn ein begründeter Verdacht auf Betrug, Missbrauch oder unerlaubte Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Konto besteht.
  6. Wegter Grootverbruik ist jederzeit berechtigt, Änderungen an den technischen Einrichtungen in Bezug auf Produkte und/oder die Website und andere Einrichtungen vorzunehmen und behält sich das Recht vor, die technischen Einrichtungen und/oder die Website einzustellen/zu entfernen, wenn diese eine Störung und/oder Verzögerung des Systems und/oder der Website verursachen.
  7. Der Vertragspartner handelt und verhält sich so, wie von einem verantwortungsbewussten und sorgfältigen Nutzer der Website erwartet werden kann.
  8. Der Vertragspartner ist stets für jede - auch unbefugte - Nutzung der ihm gewährten Nutzungs- und Zugangsrechte verantwortlich. Der Vertragspartner wird geeignete und angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine unbefugte Nutzung zu verhindern. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, Nutzungs- und/oder Zugriffsrechte mit Dritten zu teilen.
  9. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Wegter Grootverbruik erteilten Anweisungen für die Nutzung der Website jederzeit zu befolgen.
  10. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, die nichttechnischen Einrichtungen ihrer Produkte und/oder ihrer Website zu ändern.
  11. Eine Änderung, die nach vernünftigem Ermessen von Wegter Grootverbruik eine wesentliche, nicht nur vorübergehende Anpassung seitens des Vertragspartners erfordert, wird dem Vertragspartner so schnell wie möglich mitgeteilt. Der Vertragspartner kann dann keine Entschädigung oder Schadenersatz verlangen, sondern ist berechtigt, den Vertrag mit Wirkung vom Tag der angekündigten Änderung zu kündigen.
  12. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, technische Einrichtungen abzuschalten/zu entfernen, wenn sie eine Störung oder Verzögerung des Systems verursachen. Wegter Grootverbruik wird beurteilen, ob eine solche Störung oder Verzögerung vorliegt, und kann ohne vorherige Mitteilung an den Vertragspartner die technischen Einrichtungen und/oder die Website sperren oder andere Maßnahmen zur Beseitigung der Störung oder Verzögerung ergreifen. Der Vertragspartner hat unter diesen Umständen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung.
  13. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, ihre Website und/oder Einrichtungen ohne vorherige Ankündigung vorübergehend außer Betrieb zu nehmen oder deren Nutzung einzuschränken, soweit dies für eine vernünftigerweise erforderliche Wartung oder für notwendige Anpassungen oder Verbesserungen der Produkte und/oder der Website durch Wegter Grootverbruik erforderlich ist, ohne dass dies zu einem Recht auf Schadenersatz oder Entschädigung seitens des Vertragspartners gegenüber Wegter Grootverbruik führt.

Artikel 27 - Geheimhaltung

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen des Vertrags von Wegter Grootverbruik zur Kenntnis gelangen, geheim zu halten. Informationen sind vertraulich, wenn Wegter Grootverbruik diese entsprechend bezeichnet hat oder wenn dies nach vernünftiger Einschätzung aus der Art der Informationen hervorgeht.
  2. Wenn der Vertragspartner gegen Absatz 1 dieser Bestimmung verstößt, schuldet er Wegter Grootverbruik, unabhängig davon, ob der Verstoß dem Vertragspartner anzurechnen ist und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Verfahren, unverzüglich eine Strafe von 20.000 € (zwanzigtausend Euro) für jeden Verstoß, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Sollte der Verstoß andauern, schuldet der Vertragspartner eine zusätzliche Strafe von 250 € (zweihundertfünfzig Euro) pro Tag, bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € (fünfzigtausend Euro). Diese Strafen sind sofort fällig und können zur sofortigen Beendigung des Vertrags führen. Ferner berühren sie nicht die sonstigen Rechte von Wegter Grootverbruik, einschließlich des Rechts, neben der Strafe Schadenersatz zu verlangen.

Artikel 28 – Klausel über Mitarbeiterabwerbung

  1. Der Vertragspartner darf während der Laufzeit des Vertrags sowie 1 (ein) Jahr nach dessen Beendigung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wegter Grootverbruik keine Mitarbeiter von Wegter Grootverbruik, die an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind oder waren, beschäftigen oder anderweitig, direkt oder indirekt, für sich arbeiten lassen.
  2. Gegebenenfalls wird Wegter Grootverbruik die entsprechende Zustimmung nicht verweigern, wenn der Vertragspartner eine angemessene Entschädigung angeboten hat. Eine angemessene Entschädigung ist als mindestens 10 (zehn) Monatsgehälter definiert.
  3. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet der Vertragspartner Wegter Grootverbruik eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € (fünfzigtausend Euro) pro Verstoß, unbeschadet des Rechts von Wegter Grootverbruik, darüber hinaus Erfüllung und/oder vollständigen Schadenersatz zu fordern.

Artikel 29 – Exklusivität

  1. Der Vertragspartner gewährt Wegter Grootverbruik für die Dauer des Vertrags das ausschließliche Recht zur Durchführung des Vertrags.
  2. Auf das in dem Vertrag übertragene ausschließliche Recht kann verzichtet werden, wenn Wegter dem schriftlich zustimmt.

Artikel 30 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf zwischen Wegter Grootverbruik und dem Vertragspartner geschlossene Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Streitigkeiten zwischen den Parteien werden so weit wie möglich gütlich beigelegt. Alle Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und Wegter Grootverbruik werden ausschließlich beim zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem Wegter Grootverbruik ihren Sitz hat, anhängig gemacht.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 31 – Überleben

  1. Die Bestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag, die dazu bestimmt sind, über das Ende des Vertrags hinaus fortzugelten, bleiben auch nach dem Ende des Vertrags uneingeschränkt in Kraft.

Artikel 32 – Änderungen oder Ergänzungen

  1. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall wird Wegter Grootverbruik den Vertragspartner frühzeitig von den Änderungen oder Ergänzungen in Kenntnis setzen.
  2. Zwischen dieser Bekanntmachung und dem Inkrafttreten der geänderten oder ergänzten Bedingungen müssen mindestens 30 (dreißig) Tage liegen.
  3. Wenn die Änderung Wegter Grootverbruik die Möglichkeit gibt, eine Leistung zu erbringen, die wesentlich von der versprochenen Leistung abweicht, hat der Verbraucher das Recht, die geänderten Bedingungen abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen. 


Download Allgemeine Geschäftsbedingungen